Immobilienregelung nach Trennung – Mögliche Lösungen

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare verkaufen das weiterlesen... gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Immobilienübertragung auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, weiterlesen... für die beide haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Vermietung der Immobilie



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

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Wohnungsmarktkrise: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau hat Schwierigkeiten und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. Zeitgleich erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Nach Ansicht von Experten hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Magazin wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohnungen genehmigt – ein 20,6-prozentiger Rückgang zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen belegen, die aktuellen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf stark gestiegene Baukosten, deutliche Zinsanstiege und vielerlei Auflagen, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem statistischen Bundesamt sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark wirkte sich dies auf renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland aus.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Anzeichen dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April stieg der Europace Index gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen sich um 1,25 Prozent verteuerten. Diese Wende könnte sich fortführen.

 

Gründe, warum man jetzt kaufen sollte



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Interessenten aktuell bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und gesunkenen Preise viele frustrierte Käufer wieder aktivieren.

Auch angesichts Immobilienmarketer Hameln des Mietenanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Zeitspanne, in der die Immobilienpreise noch günstig und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Mögliche Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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Fünf wichtige Überlegungen für Erben im Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotional berührende und zugleich herausfordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das romantische Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines Familienmitglieds müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauerbewältigung auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige entscheidende Aspekte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es entscheidend, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kommunikation mit Banken und Versicherungen. Es ist bedeutend, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Beginnen Sie mit der Ermittlung des Nachlasses


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Erben des Vermögens sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es hinterlegt ist. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Anfrage beim Nachlassgericht ratsam. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht vorgelegt werden.

 

 

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Gestaltung der gesetzlichen Erbfolge bei fehlendem Testament


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Aspekte zu bedenken. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist essentiell, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die Höhe der Erbschaftssteuer informieren und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen spezifische Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre Rechtsnachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem bekomme mehr Informationen Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Schritte bei der Annahme des Immobilienerbes

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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